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Schwimmverband Württemberg e. V.

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Menüpunkt Protokolle

 

Gem. § 135 Abschnitt 11 der WB muss dem Landesschwimmwart von jeder anzeigepflichtigen Veranstaltung ein Protokoll übersandt werden. Im Verbandsgebiet des SVW gilt ab sofort folgende Regel: Das Originalprotokoll verbleibt immer beim Ausrichter. Dieses ist zusammen den übrigen Wettkampfunterlagen (Startkarten, Kampfrichterzettel, ...) vom Ausrichter aufzubewahren. Der Pflicht zur Übersendung des vollständigen Protokolls gem § 135 Abs. 11 ist damit genüge getan, dass das PDF der Veranstaltung über die Homepage des SVW hochgeladen wird. Der Versandt des Protokolls an den Landesschwimmwart erfolgt hierbei automatisch.

Holger Kilz

Schwimmwart